Die Mitteilung über jede einzelne Sitzung einer jeden Mandatsträger:in beim Schatzmeister lässt ein bürokratisches Monster entstehen, das nicht im Verhältnis steht.
Der Passus müsste meiner Meinung nach mit Beschluss der KMV gelten, da die alte Beitragsordnung mit dem Beschluss außer Kraft gesetzt wird, der Punkt Sonderbeiträge aber erst ab 28 gelten würde. Hier entsteht eine 2 Jahreslücke, in denen formal keine Sonderbeiträge zu entrichten wären.