Sonderbeiträge als stellvertretende bürgerliche Ausschussmitglieder sind in den allermeisten Fällen nicht planbar, weil ja nur gezahlt wird, wenn spontan jemand vertreten wird. D.h. Dauerüberweisungen vorzuschreiben macht hier keinen Sinn.
Persönlich begrüße ich, wenn der/die Schatzmeister*in sich den Aufwand machen möchte die Abgaben der Sonderbeiträge so detailliert zu überprüfen. Allerdings finde ich eine Anfrage/Erinnerung dafür angemessen. Automatismen, die in Ordnungen festgehalten sind, werden ja doch gerne ohne bösen Willen und nachvollziehbarerweise vergessen.