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            <title>Kreismitgliederversammlung 25.03.2026 des KV Lübeck: Alles</title>
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                <title>Kreismitgliederversammlung 25.03.2026 des KV Lübeck: Alles</title>
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                        <title>Ä2 zu A2: Das die Frauen die Pille umsonst bekommen</title>
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                        <author>Marilla Meier (KV Lübeck)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_56784_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 1 bis 2:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>das die Stadt es ubernehmt weil viele Frauen die nicht viel Geld haben können die nicht kaufen ob man da was machen kann.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong><strong>Die Grünen in Lübeck werden sich dafür einsetzen, dass in den kommenden Haushaltsverhandlungen im Rahmen der dann bestehenden Möglichkeiten der Zuschuss zum Verhütungsmittelfond wieder gewährt werden kann.</strong></strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Begründung:<br>Das Recht auf Familienplanung ist ein Menschenrecht. Verhütung darf nicht vom Geldbeutel abhängen, das ist vor allen Dingen eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. </strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Verhütungsmittel sind für Menschen im Leistungsbezug oder mit geringem Einkommen kaum finanzierbar. Ungewollte Schwangerschaften führen oft zu erheblichen psychischen und sozialen Belastungen. Ein kommunaler Verhütungsmittelfond ist wirksame Sozialpolitik, denn die Kosten für die Finanzierung von Verhütungsmitteln stehen in keinem Verhältnis zu den Folgekosten, die der Kommune durch ungewollte Schwangerschaften in prekären Lebenslagen entstehen können (z.B. erhöhter Bedarf an sozialpädagogischer Familienhilfe, Hilfen zur Erziehung oder zusätzliche Transferleistungen).</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Verhütungsmittel nach dem SGB V nur bis zum 22. Lebensjahr. Entweder müsste bundespolitisch erreicht werden, dass die Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Menschen mit wenig Einkommen über die Krankenkasse ausgeweitet wird, also auch über das 22. Lebensjahr hinaus oder es müsste ein Anspruch nach SGB II/XII geltend gemacht werden können. </strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Solange bundespolitisch keine Lösung gefunden wurde, ist eine kommunale Unterstützung durch einen Verhütungsmittelfond die einzige Möglichkeit, damit Menschen in Armut ihr Recht auf Selbstbestimmung nicht verlieren. Die Kosten eines Verhütungsmittelfonds sind allerdings eine freiwillige Leistung und grundsätzlich keine kommunale Verantwortung, sodass in Zeiten schwieriger Haushaltslagen dafür kaum Mehrheiten zu finden sind. </strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">In leichter Sprache:</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Die Grünen sind eine Partei.<br>Sie sind in Lübeck.<br>Lübeck ist eine Stadt.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Die Grünen wollen etwas Bestimmtes.<br>Sie wollen Geld für Verhütungs-Mittel.<br>Verhütungs-Mittel sind zum Beispiel: Pillen oder Kondome.<br>Diese Mittel verhindern eine Schwangerschaft.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Es gibt einen Verhütungs-Mittel-Fond.<br>Das bedeutet: Ein Topf mit Geld für Verhütungs-Mittel.<br>Die Grünen wollen, dass dieser Fond wieder Geld bekommt.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Dafür müssen sie mit anderen Politikern sprechen.<br>Sie müssen über den Haushalts-Plan reden.<br>Haushalts-Plan bedeutet: So wird das Geld in der Stadt verteilt.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Begründung:</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Jeder Mensch hat das Recht auf Familien-Planung.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Das bedeutet:</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Jeder Mensch darf selbst entscheiden.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Er darf entscheiden:</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Wann will ich Kinder haben?</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Oder will ich keine Kinder haben?</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Verhütungs-Mittel sind wichtig.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Das sind zum Beispiel:</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Pillen oder Kondome.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Diese Mittel sollen nicht vom Geld abhängen.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Viele Menschen haben wenig Geld.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Sie können sich Verhütungs-Mittel nicht leisten.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Das ist ein Problem.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Manchmal werden Menschen schwanger.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Sie wollten das nicht.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Das ist sehr schwer für sie.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Es ist auch schwer für ihre Familie.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Die Stadt kann helfen.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Sie kann einen Verhütungs-Mittel-Fonds machen.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Das bedeutet:</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Die Stadt gibt Geld für Verhütungs-Mittel.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Dann können alle Menschen Verhütungs-Mittel bekommen.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Die Stadt spart dadurch Geld.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Denn ungewollte Schwangerschaften kosten viel Geld.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Die Stadt muss dann mehr Hilfe geben.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Zum Beispiel:</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>- Hilfe für Familien</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>- Hilfe für Kinder</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>- Geld-Hilfen</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Die Kranken-Kassen zahlen nur bis 22 Jahre.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Danach müssen die Menschen selbst bezahlen.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Das ist für arme Menschen sehr schwer.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Der Bund muss etwas ändern.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Der Bund muss mehr zahlen für Verhütungs-Mittel.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Das soll auch für Menschen über 22 Jahre sein.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Bis der Bund etwas ändert:</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Die Stadt kann helfen mit einem Fonds.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Aber das ist freiwillig für die Stadt.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Die Stadt muss nicht helfen.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Viele Städte haben wenig Geld.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Darum gibt es nicht immer genug Geld für den Fonds.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Jeder Mensch hat das Recht auf Familien-Planung.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Das bedeutet:</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Jeder Mensch darf selbst entscheiden.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Er darf entscheiden:</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Wann will ich Kinder haben?</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Oder will ich keine Kinder haben?</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Verhütungs-Mittel sind wichtig.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Das sind zum Beispiel:</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Pillen oder Kondome.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Diese Mittel sollen nicht vom Geld abhängen.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Viele Menschen haben wenig Geld.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Sie können sich Verhütungs-Mittel nicht leisten.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Das ist ein Problem.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Manchmal werden Menschen schwanger.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Sie wollten das nicht.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Das ist sehr schwer für sie.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Es ist auch schwer für ihre Familie.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Die Stadt kann helfen.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Sie kann einen Verhütungs-Mittel-Fonds machen.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Das bedeutet:</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Die Stadt gibt Geld für Verhütungs-Mittel.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Dann können alle Menschen Verhütungs-Mittel bekommen.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Die Stadt spart dadurch Geld.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Denn ungewollte Schwangerschaften kosten viel Geld.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Die Stadt muss dann mehr Hilfe geben.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Zum Beispiel:</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>- Hilfe für Familien</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>- Hilfe für Kinder</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>- Geld-Hilfen</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Die Kranken-Kassen zahlen nur bis 22 Jahre.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Danach müssen die Menschen selbst bezahlen.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Das ist für arme Menschen sehr schwer.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Der Bund muss etwas ändern.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Der Bund muss mehr zahlen für Verhütungs-Mittel.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Das soll auch für Menschen über 22 Jahre sein.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Bis der Bund etwas ändert:</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Die Stadt kann helfen mit einem Fonds.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Aber das ist freiwillig für die Stadt.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Die Stadt muss nicht helfen.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Viele Städte haben wenig Geld.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Darum gibt es nicht immer genug Geld für den Fonds.</strong></p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 24 Mar 2026 23:48:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu A2: Das die Frauen die Pille umsonst bekommen</title>
                        <link>https://kmvhl250326.antragsgruen.de/kmvhl250326/das-die-frauen-die-pille-umsonst-bekommen-21860/104178</link>
                        <author>Kreisvorstand (dort beschlossen am: 18.03.2026)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_56784_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 1 bis 2:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>das die Stadt es ubernehmt weil viele Frauen die nicht viel Geld haben können die nicht kaufen ob man da was machen kann.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Die Stadt soll die Kostenübernahme der Verhütungsmittel für Frauen mit geringen Einkommen wieder übernehmen.</strong></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Der Antragstext soll so leserlicher, einfacher zu verstehen und die angenommene Kernbotschaft des Antragsstellers widergespiegelt werden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 20 Mar 2026 11:31:18 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä2 zu A1: Werkstatt Männer</title>
                        <link>https://kmvhl250326.antragsgruen.de/kmvhl250326/Werkstatt-Manner-23676/104177</link>
                        <author>Kreisvorstand (dort beschlossen am: 18.03.2026)</author>
                        <guid>https://kmvhl250326.antragsgruen.de/kmvhl250326/Werkstatt-Manner-23676/104177</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_56784_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 1 bis 2:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>Werkstatt Männer Auftraggeber gibt ist es wichtig für Männer wenn es Probleme gibt das die Männer mit ein Mann reden können.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong><strong>Es ist wichtig für Männer, dass es Ansprechpartner*innen gibt, die man bei Problemen ansprechen kann.</strong></strong></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Der Antragstext soll so leserlicher und einfacher zu verstehen und die angenommene Kernbotschaft des Antragsstellers widergespiegelt werden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 20 Mar 2026 11:29:34 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2: Das die Frauen die Pille umsonst bekommen</title>
                        <link>https://kmvhl250326.antragsgruen.de/kmvhl250326/das-die-frauen-die-pille-umsonst-bekommen-21860</link>
                        <author>Christopher Klasen</author>
                        <guid>https://kmvhl250326.antragsgruen.de/kmvhl250326/das-die-frauen-die-pille-umsonst-bekommen-21860</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>das die Stadt es ubernehmt weil viele Frauen die nicht viel Geld haben können die nicht kaufen ob man da was machen kann.</strong></p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 19 Mar 2026 12:41:48 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu A1: Werkstatt Männer</title>
                        <link>https://kmvhl250326.antragsgruen.de/kmvhl250326/Werkstatt-Manner-23676/104105</link>
                        <author>Kalle Demmert</author>
                        <guid>https://kmvhl250326.antragsgruen.de/kmvhl250326/Werkstatt-Manner-23676/104105</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_56784_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 1 bis 2:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>Werkstatt Männer Auftraggeber gibt ist es wichtig für Männer wenn es Probleme gibt das die Männer mit ein Mann reden können.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>„Nicht über uns, ohne uns“, dieses Prinzip leitet unsere Politik grundsätzlich und ganz besonders bei allen Fragen der Inklusion. Unsere Politik soll von Menschen mitbestimmt werden, die direkt von ihr betroffen sind.<br><br>Inklusion darf nicht isoliert betrachtet werden, sondern betrifft alle Lebensbereiche. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen und politischen Leben ist keine Nebensache, sondern ein Menschenrecht. Wir betrachten die Belange von Menschen mit Behinderungen als Querschnittsthema in allen Bereichen unserer Politik.<br><br>Wir begrüßen den Einsatz unserer Bürgerschaftsfraktion für Inklusion und den Abbau von Barrieren. Als GRÜNE Lübeck wollen wir dafür Sorge tragen, dass alle Menschen dieser Stadt einen barrierefreien Zugang zu Informationen und zur öffentlichen Infrastruktur haben.<br><br>Es ist uns ein besonderes Anliegen diese Werte auch in unserem Landtagswahlprogramm zu verankern und sie in konkrete Maßnahmen zu übersetzen.</strong></p><h3 class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><strong><strong>In leichter Sprache: </strong></strong></h3><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Wir haben ein wichtiges Motto:<br>Nicht über uns, ohne uns.<br>Das bedeutet:<br>Menschen mit Behinderung sollen bei allen Entscheidungen mitmachen.<br>Das gilt besonders bei Inklusion.<br><br>Inklusion bedeutet:<br>Alle Menschen gehören dazu.<br>Das gilt für alle Bereiche im Leben.<br><br>Menschen mit Behinderung haben auch das Recht.<br>Sie dürfen überall mitmachen.<br>Das gilt für die Gesellschaft.<br>Und das gilt für die Politik.<br><br>Wir denken:<br>Die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung sind wichtig.<br>Darum müssen wir in allen Politik-Bereichen daran denken.<br><br>Wir finden es gut:<br>Unsere Fraktion kämpft für Inklusion.<br>Sie kämpft auch gegen Barrieren.<br><br>Als GRÜNE Lübeck wollen wir etwas erreichen:<br>Alle Menschen in unserer Stadt sollen barrierefreien Zugang haben.<br>Das bedeutet:<br>Sie können alles ohne Hindernisse nutzen.<br>Sie können alle Informationen bekommen.<br>Und sie können alle öffentlichen Orte erreichen.<br>Wir wollen diese Werte ins Wahl-Programm schreiben.<br>Das Wahl-Programm ist für die Landtags-Wahl.<br>Dann wollen wir daraus konkrete Maßnahmen machen.<br>Maßnahmen sind Pläne zum Handeln.</strong></p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 19 Mar 2026 12:39:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1: Werkstatt Männer</title>
                        <link>https://kmvhl250326.antragsgruen.de/kmvhl250326/Werkstatt-Manner-23676</link>
                        <author>Christopher Klasen</author>
                        <guid>https://kmvhl250326.antragsgruen.de/kmvhl250326/Werkstatt-Manner-23676</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Werkstatt Männer Auftraggeber gibt ist es wichtig für Männer wenn es Probleme gibt das die Männer mit ein Mann reden können.</strong></p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 19 Mar 2026 12:25:52 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä2 zu Satzung des Kreisverbandes Lübeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN v. 07.06.2011, mit Änderungen v. 03.06.2022, 26.10.2022, 01.07.2023 und 09.03.2024</title>
                        <link>https://kmvhl250326.antragsgruen.de/kmvhl250326/Satzung-des-Kreisverbandes-Lubeck-BUNDNIS-90-DIE-GRUNEN-v-07-06-2011-19279/103755</link>
                        <author>Sascha Peukert (KV Lübeck)</author>
                        <guid>https://kmvhl250326.antragsgruen.de/kmvhl250326/Satzung-des-Kreisverbandes-Lubeck-BUNDNIS-90-DIE-GRUNEN-v-07-06-2011-19279/103755</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_56787_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 302 bis 357:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>Beitragsordnung des Kreisverbandes Lübeck</strong><br><strong>Stand 09.03.2024</strong><br><br>Die Mitglieder des Kreisverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Lübeck zahlen monatliche Mitgliedsbeiträge. Für jedes Mitglied werden, unabhängig der Beitragshöhe, Abgaben an den Bundesverband sowie den Landesverband Schleswig-Holstein von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgeführt. Um die Eigenfinanzierung des Kreisverbandes sicherzustellen, gilt ein Mindestbeitrag. Die Bestimmung des individuellen Mitgliedsbeitrags erfolgt eigenverantwortlich und auf Vertrauensbasis anhand des persönlichen Nettoeinkommens.<br><br>a) Bei Menschen unter 26 Jahren beträgt der monatliche Mitgliedsbeitrag mindestens <strong><span class="underline">3,00 Euro</span></strong>.<br>b) ab 26 Jahren beträgt der monatliche Mitgliedsbeitrag mindestens <strong><span class="underline">8,00 Euro.</span></strong><br>c)<br>ab einem Nettoeinkommen von 1.200,- € mind. 16,- €/Monat<br>ab einem Nettoeinkommen von 1.500,- € mind. 20.- €/Monat<br>ab einem Nettoeinkommen von 1.700,- € mind. 25,- €/Monat<br>ab einem Nettoeinkommen von 1.900,- € mind. 31,- €/Monat<br>ab einem Nettoeinkommen von 2.200,- € mind. 40,- €/Monat<br>ab einem Nettoeinkommen von 2.500,- € mind. 2% vom Nettoeinkommen/Monat<br>d) Mandatsträger*innen leisten Sonderbeiträge. Bei Mitgliedern wird der Sonderbeitrag neben dem satzungsgemäßen Beitrag geleistet. Es wird erwartet, dass die Höhe der Sonderbeiträge mindestens 30% der Aufwandsentschädigungen (Entschädigung für Bürgerschaftsmitglieder inkl. Zulagen wie dem Fraktionsvorsitz, Stadtpräsidentschaft, etc, Ausschussmitglieder inklusive dem Ausschussvorsitz und Aufsichtsrät*innen) beträgt. Eine monatliche Zahlung ist anzustreben. Mandatsträgerinnen, die nicht Mitglied sind, sollen vor Ihrer Wahl auf die Erwartung zur Einhaltung der Beitragsordnung hingewiesen werden. Verdienstausfallentschädigungen sind von der Sonderbeitragsordnung nicht erfasst. Sozialgesetzliche Verpflichtungen zur Abführung der Aufwandsentschädigung an die öffentliche Hand werden auf die Zahlung des Sonderbeitrags angerechnet. Die Zahlung höherer Sonderbeiträge ist gewünscht und steht im Ermessen der Mandatsträger*innen, das sich an folgenden Faktoren orientieren soll:<br><br>– Möglichkeit zur steuerlichen Geltendmachung der Beiträge<br>– Persönliche, familiäre und berufliche Situationen der Mandatsträger*innen<br>– Möglichkeit zur beruflichen Freistellung<br>– Tatsächlicher Aufwand<br><br>e)Die Bestimmungen von Punkt d) sind auch für Fraktionsmitglieder, die keine regelmäßige Aufwandsentschädigung erhalten, anzuwenden.<br><br><strong><span class="underline">Angaben zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen</span></strong><br>1. Die Beiträge sind monatlich, viertel-, oder halbjährlich im Voraus und per Einzugsermächtigung zu entrichten.<br>2. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem ersten gezahlten Mitgliedsbeitrag.<br>3. Bei mehr als einjährigem Beitragsrückstand erlischt die Mitgliedschaft (vgl. §3, Abs.6 der Satzung des KV Lübeck).<br>4. Auf begründeten Antrag kann der Kreisverband den Beitrag ermäßigen oder streichen.<br><br>Die Beitragsordnung wurde von der Jahreshauptversammlung am 23.06.2003 beschlossen und wurde auf der KMV am 01.10.2013 um den Punkt d) und am 09.03.2024 geändert und um Punkt e) ergänzt.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong><strong>Beitrags- und Kassenordnung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Lübeck Stand 28.02.2026</strong><br><strong>§ 1 Kreisverband</strong></strong></p><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Der Kreisverband finanziert sich in aus Mitgliedsbeiträgen, Mandatsträger*innenabgaben, Spenden und der staatlichen Teilfinanzierung für Parteien.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Der Kreisverband darf seine finanziellen Mittel ausschließlich für die den Parteien nach dem Grundgesetz und dem Parteiengesetz, insbesondere § 1 PartG, obliegenden Aufgaben verwenden.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong><strong>§ 2 Buchführung und Haushalt</strong></strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Über alle Einnahmen und Ausgaben des Kreisverbandes ist in ordnungsgemäßer Form Buch zu führen.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Die Kreismitgliederversammlung beschließt auf Grundlage eines Entwurfs des Kreisvorstands einen Haushaltsplan. Die Kreisschatzmeister*in legt überdies eine mittelfristige Finanz-planung vor, aus der die Vermögensentwicklung, insbesondere die Rücklagenentwicklung für Wahlkämpfe des Kreisverbandes, hervorgeht.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Im Rahmen der Beschlüsse der Kreismitgliederversammlung entscheidet der Kreisvorstand über Ausgaben des Kreisverbandes.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Der Kreismitgliederversammlung ist durch die Kreisschatzmeister*in ein finanzieller Rechen-schaftsbericht über das abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Der Kreisverband führt keine Barkasse.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong><strong>§ 3 Mitgliedsbeitrag</strong></strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Der Mitgliedsbeitrag beträgt bundeseinheitlich mindestens 1% des monatlichen Nettoein-kommens.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Jedoch mindestens die jeweils zum 01.01. eines Jahres festgelegte Summe aus einem Euro und der Abgabe, welche der Kreisverband an den Landes- und Bundesverband je Mitglied zahlen muss, aufgerundet auf den nächsten vollen Euro. Über den Betrag ist in geeigneter Weise zu informieren. (Im Jahr 2025 sind dies 8€ pro Monat).</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Für Studierende bis zum vollendeten 30. Lebensjahr, Schüler*innen, Freiwilligen-dienstleistende, Auszubildende, sowie Empfänger*innen von Grundsicherung gilt vereinfacht die Hälfte des regulären Mindestbeitrags (Abs. 2). Der Status ist gegenüber dem Kreisvorstand zu bestätigen.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Beitragsreduzierungen sind möglich. Der Kreisvorstand beschließt nicht öffentlich darüber. Eine Beitragsreduzierung kann grundsätzlich nur für ein Jahr gewährt werden. Die Reduzierung gilt Quartalsgenau. Danach ist eine erneute Beschlussfassung nötig.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich (Januar), halbjährlich (Januar, Juli), vierteljährlich (Januar, April, Juli, Oktober) oder monatlich zu entrichten. Er wird zur Monatsmitte per Lastschrift eingezogen. Er ist unaufgefordert zu entrichten, wenn kein Lastschriftmandat erteilt wurde.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Die Mitgliedschaft ruht, wenn länger als sechs Monate trotz schriftlicher Mahnung mit Fristsetzung von mindestens zwei Wochen keine Mitgliedsbeiträge entrichtet wurden. Das Mitglied ist über das Ruhen der Mitgliedschaft zu benachrichtigen. Während des Ruhens einer Mitgliedschaft hat das Mitglied kein Stimmrecht (§ 10 Abs. 2 S. 2 PartG) und erhält keine Einladungen zu Versammlungen und Veranstaltungen.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong><strong>§ 4 Sonderbeiträge</strong></strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Inhaber*innen eines öffentlichen Wahlamtes (Mandatsträger*innen) in Gremien kommunaler Selbstverwaltung, die ihr Amt auf Vorschlag der Partei erhalten haben, sowie Mitglieder in assoziierten Fraktionen, entrichten einen Sonderbeitrag.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Personen in Gremien (Ausschüssen, Beiräten, Aufsichtsräten etc.) die von der Partei, oder einer mit der Partei assoziierten Fraktion vorgeschlagen oder entsandt wurden, entrichten ebenfalls einen Sonderbeitrag.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Kandidat*innen werden vor Ihrer Wahl auf die Beitrags- und Kassenordnung hingewiesen.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Die Höhe des Sonderbeitrags beträgt einheitlich 30% der erhaltenden Aufwands-entschädigungen und Sitzungsgelder.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Sonderbeiträge, die aufgrund regelmäßig vorhersehbaren Zahlungen zu zahlen sind (z.B. Mitgliedschaft in der Bürgerschaft), sind monatlich/quartalsweise per Lastschriftverfahren, oder Dauerüber-weisung zu entrichten.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>Sonderbeiträge, die aufgrund unregelmäßiger Zahlungen zu zahlen sind (z.B. bei stellvertretenden bürgerlichen Ausschussmitgliedern), sind zeitnah per Überweisung zu entrichten.</li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Der*die Schatzmeister*in informiert im Rahmen des jährlichen Finanzberichtes parteiintern über die Einhaltung der Mandatsbeitragsregelung (Prozentliste). Hierfür teilen die Mandatierten und entsandten Personen dem*der Schatzmeister*in auf Nachfrage die Summe der tatsächlich erhaltenen Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder, Vergütungen etc. mit.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Eine Reduzierung der Sonderbeiträge aus persönlichen Gründen ist nach einem Gespräch mit der*dem Kreisschatzmeister*in und Beschluss des Kreisvorstandes möglich. Der Kreisvorstand entscheidet nicht öffentlich mit 2/3 Mehrheit. Reduzierungen der Sonderbeiträge können grundsätzlich jeweils für ein Jahr gewährt werden.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Diese Regelung gilt ab der Kommunalwahl 2028.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong><strong>§ 5 Rechnungsprüfung</strong></strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Der Jahresabschluss ist vor Bericht an die Kreismitgliederversammlung durch zwei Rechnungs-prüfer*innen zu prüfen.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Während des laufenden Geschäftsjahres wird alternierend je ein*e von zwei Rechnungs-prüfer*innen inkl. Stellvertretung, von der Kreismitgliederversammlung, für zwei Jahre gewählt.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Die Rechnungsprüfer*innen dürfen nicht dem Kreisvorstand angehören und auch kein Geschäftsjahr überprüfen, in dem sie selbst als Vorstand tätig waren.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Die Rechnungsprüfer*innen erstatten nach Prüfung des Jahresabschlusses der Kreismit-gliederversammlung Bericht über das Ergebnis.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong><strong>§ 7 Schlussbestimmung</strong></strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Für Sachverhalte, die in der Beitrags- und Kassenordnung nicht geregelt sind, gelten die Satzung des Kreisverbandes, sowie nachfolgend die Regelungen übergeordneter Gliederungen.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Unwirksame Bestimmungen führen nicht zur vollständigen Unwirksamkeit des Regelwerks. Solche Bestimmungen sind im Bedarfsfall durch zulässige Bestimmungen zu ersetzen, welche die offensichtlich gewollte Wirkung entfalten.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong><strong>§ 8 Inkrafttreten</strong></strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Diese Beitrags- und Kassenordnung tritt mit der Beschlussfassung durch die Kreismitglieder-versammlung zum 25.03.2026 in Kraft.</strong></li></ul></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Sonderbeiträge als stellvertretende bürgerliche Ausschussmitglieder sind in den allermeisten Fällen nicht planbar, weil ja nur gezahlt wird, wenn spontan jemand vertreten wird. D.h. Dauerüberweisungen vorzuschreiben macht hier keinen Sinn.</p>
<p>Persönlich begrüße ich, wenn der/die Schatzmeister*in sich den Aufwand machen möchte die Abgaben der Sonderbeiträge so detailliert zu überprüfen. Allerdings finde ich eine Anfrage/Erinnerung dafür angemessen. Automatismen, die in Ordnungen festgehalten sind, werden ja doch gerne ohne bösen Willen und nachvollziehbarerweise vergessen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 09 Mar 2026 13:08:37 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu Satzung des Kreisverbandes Lübeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN v. 07.06.2011, mit Änderungen v. 03.06.2022, 26.10.2022, 01.07.2023 und 09.03.2024</title>
                        <link>https://kmvhl250326.antragsgruen.de/kmvhl250326/Satzung-des-Kreisverbandes-Lubeck-BUNDNIS-90-DIE-GRUNEN-v-07-06-2011-19279/103680</link>
                        <author>Andreas Schulze (KV Lübeck)</author>
                        <guid>https://kmvhl250326.antragsgruen.de/kmvhl250326/Satzung-des-Kreisverbandes-Lubeck-BUNDNIS-90-DIE-GRUNEN-v-07-06-2011-19279/103680</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_56787_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 302 bis 357:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>Beitragsordnung des Kreisverbandes Lübeck</strong><br><strong>Stand 09.03.2024</strong><br><br>Die Mitglieder des Kreisverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Lübeck zahlen monatliche Mitgliedsbeiträge. Für jedes Mitglied werden, unabhängig der Beitragshöhe, Abgaben an den Bundesverband sowie den Landesverband Schleswig-Holstein von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgeführt. Um die Eigenfinanzierung des Kreisverbandes sicherzustellen, gilt ein Mindestbeitrag. Die Bestimmung des individuellen Mitgliedsbeitrags erfolgt eigenverantwortlich und auf Vertrauensbasis anhand des persönlichen Nettoeinkommens.<br><br>a) Bei Menschen unter 26 Jahren beträgt der monatliche Mitgliedsbeitrag mindestens <strong><span class="underline">3,00 Euro</span></strong>.<br>b) ab 26 Jahren beträgt der monatliche Mitgliedsbeitrag mindestens <strong><span class="underline">8,00 Euro.</span></strong><br>c)<br>ab einem Nettoeinkommen von 1.200,- € mind. 16,- €/Monat<br>ab einem Nettoeinkommen von 1.500,- € mind. 20.- €/Monat<br>ab einem Nettoeinkommen von 1.700,- € mind. 25,- €/Monat<br>ab einem Nettoeinkommen von 1.900,- € mind. 31,- €/Monat<br>ab einem Nettoeinkommen von 2.200,- € mind. 40,- €/Monat<br>ab einem Nettoeinkommen von 2.500,- € mind. 2% vom Nettoeinkommen/Monat<br>d) Mandatsträger*innen leisten Sonderbeiträge. Bei Mitgliedern wird der Sonderbeitrag neben dem satzungsgemäßen Beitrag geleistet. Es wird erwartet, dass die Höhe der Sonderbeiträge mindestens 30% der Aufwandsentschädigungen (Entschädigung für Bürgerschaftsmitglieder inkl. Zulagen wie dem Fraktionsvorsitz, Stadtpräsidentschaft, etc, Ausschussmitglieder inklusive dem Ausschussvorsitz und Aufsichtsrät*innen) beträgt. Eine monatliche Zahlung ist anzustreben. Mandatsträgerinnen, die nicht Mitglied sind, sollen vor Ihrer Wahl auf die Erwartung zur Einhaltung der Beitragsordnung hingewiesen werden. Verdienstausfallentschädigungen sind von der Sonderbeitragsordnung nicht erfasst. Sozialgesetzliche Verpflichtungen zur Abführung der Aufwandsentschädigung an die öffentliche Hand werden auf die Zahlung des Sonderbeitrags angerechnet. Die Zahlung höherer Sonderbeiträge ist gewünscht und steht im Ermessen der Mandatsträger*innen, das sich an folgenden Faktoren orientieren soll:<br><br>– Möglichkeit zur steuerlichen Geltendmachung der Beiträge<br>– Persönliche, familiäre und berufliche Situationen der Mandatsträger*innen<br>– Möglichkeit zur beruflichen Freistellung<br>– Tatsächlicher Aufwand<br><br>e)Die Bestimmungen von Punkt d) sind auch für Fraktionsmitglieder, die keine regelmäßige Aufwandsentschädigung erhalten, anzuwenden.<br><br><strong><span class="underline">Angaben zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen</span></strong><br>1. Die Beiträge sind monatlich, viertel-, oder halbjährlich im Voraus und per Einzugsermächtigung zu entrichten.<br>2. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem ersten gezahlten Mitgliedsbeitrag.<br>3. Bei mehr als einjährigem Beitragsrückstand erlischt die Mitgliedschaft (vgl. §3, Abs.6 der Satzung des KV Lübeck).<br>4. Auf begründeten Antrag kann der Kreisverband den Beitrag ermäßigen oder streichen.<br><br>Die Beitragsordnung wurde von der Jahreshauptversammlung am 23.06.2003 beschlossen und wurde auf der KMV am 01.10.2013 um den Punkt d) und am 09.03.2024 geändert und um Punkt e) ergänzt.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong><strong>Beitrags- und Kassenordnung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Lübeck Stand 28.02.2026</strong><br><strong>§ 1 Kreisverband</strong></strong></p><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Der Kreisverband finanziert sich in aus Mitgliedsbeiträgen, Mandatsträger*innenabgaben, Spenden und der staatlichen Teilfinanzierung für Parteien.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Der Kreisverband darf seine finanziellen Mittel ausschließlich für die den Parteien nach dem Grundgesetz und dem Parteiengesetz, insbesondere § 1 PartG, obliegenden Aufgaben verwenden.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong><strong>§ 2 Buchführung und Haushalt</strong></strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Über alle Einnahmen und Ausgaben des Kreisverbandes ist in ordnungsgemäßer Form Buch zu führen.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Die Kreismitgliederversammlung beschließt auf Grundlage eines Entwurfs des Kreisvorstands einen Haushaltsplan. Die Kreisschatzmeister*in legt überdies eine mittelfristige Finanz-planung vor, aus der die Vermögensentwicklung, insbesondere die Rücklagenentwicklung für Wahlkämpfe des Kreisverbandes, hervorgeht.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Im Rahmen der Beschlüsse der Kreismitgliederversammlung entscheidet der Kreisvorstand über Ausgaben des Kreisverbandes.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Der Kreismitgliederversammlung ist durch die Kreisschatzmeister*in ein finanzieller Rechen-schaftsbericht über das abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Der Kreisverband führt keine Barkasse.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong><strong>§ 3 Mitgliedsbeitrag</strong></strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Der Mitgliedsbeitrag beträgt bundeseinheitlich mindestens 1% des monatlichen Nettoein-kommens.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Jedoch mindestens die jeweils zum 01.01. eines Jahres festgelegte Summe aus einem Euro und der Abgabe, welche der Kreisverband an den Landes- und Bundesverband je Mitglied zahlen muss, aufgerundet auf den nächsten vollen Euro. Über den Betrag ist in geeigneter Weise zu informieren. (Im Jahr 2025 sind dies 8€ pro Monat).</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Für Studierende bis zum vollendeten 30. Lebensjahr, Schüler*innen, Freiwilligen-dienstleistende, Auszubildende, sowie Empfänger*innen von Grundsicherung gilt vereinfacht die Hälfte des regulären Mindestbeitrags (Abs. 2). Der Status ist gegenüber dem Kreisvorstand zu bestätigen.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Beitragsreduzierungen sind möglich. Der Kreisvorstand beschließt nicht öffentlich darüber. Eine Beitragsreduzierung kann grundsätzlich nur für ein Jahr gewährt werden. Die Reduzierung gilt Quartalsgenau. Danach ist eine erneute Beschlussfassung nötig.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich (Januar), halbjährlich (Januar, Juli), vierteljährlich (Januar, April, Juli, Oktober) oder monatlich zu entrichten. Er wird zur Monatsmitte per Lastschrift eingezogen. Er ist unaufgefordert zu entrichten, wenn kein Lastschriftmandat erteilt wurde.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Die Mitgliedschaft ruht, wenn länger als sechs Monate trotz schriftlicher Mahnung mit Fristsetzung von mindestens zwei Wochen keine Mitgliedsbeiträge entrichtet wurden. Das Mitglied ist über das Ruhen der Mitgliedschaft zu benachrichtigen. Während des Ruhens einer Mitgliedschaft hat das Mitglied kein Stimmrecht (§ 10 Abs. 2 S. 2 PartG) und erhält keine Einladungen zu Versammlungen und Veranstaltungen.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong><strong>§ 4 Sonderbeiträge</strong></strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Inhaber*innen eines öffentlichen Wahlamtes (Mandatsträger*innen) in Gremien kommunaler Selbstverwaltung, die ihr Amt auf Vorschlag der Partei erhalten haben, sowie Mitglieder in assoziierten Fraktionen, entrichten einen Sonderbeitrag.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Personen in Gremien (Ausschüssen, Beiräten, Aufsichtsräten etc.) die von der Partei, oder einer mit der Partei assoziierten Fraktion vorgeschlagen oder entsandt wurden, entrichten ebenfalls einen Sonderbeitrag.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Kandidat*innen werden vor Ihrer Wahl auf die Beitrags- und Kassenordnung hingewiesen.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Die Höhe des Sonderbeitrags beträgt einheitlich 30% der erhaltenden Aufwands-entschädigungen und Sitzungsgelder.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Sonderbeiträge sind monatlich/quartalsweise per Lastschriftverfahren, oder Dauerüber-weisung zu entrichten.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Der*die Schatzmeister*in informiert im Rahmen des jährlichen Finanzberichtes parteiintern über die Einhaltung der Mandatsbeitragsregelung (Prozentliste). </strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Eine Reduzierung der Sonderbeiträge aus persönlichen Gründen ist nach einem Gespräch mit der*dem Kreisschatzmeister*in und Beschluss des Kreisvorstandes möglich. Der Kreisvorstand entscheidet nicht öffentlich mit 2/3 Mehrheit. Reduzierungen der Sonderbeiträge können grundsätzlich jeweils für ein Jahr gewährt werden.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Diese Regelung gilt ab 26.03.2026.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong><strong>§ 5 Rechnungsprüfung</strong></strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Der Jahresabschluss ist vor Bericht an die Kreismitgliederversammlung durch zwei Rechnungs-prüfer*innen zu prüfen.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Während des laufenden Geschäftsjahres wird alternierend je ein*e von zwei Rechnungs-prüfer*innen inkl. Stellvertretung, von der Kreismitgliederversammlung, für zwei Jahre gewählt.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Die Rechnungsprüfer*innen dürfen nicht dem Kreisvorstand angehören und auch kein Geschäftsjahr überprüfen, in dem sie selbst als Vorstand tätig waren.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Die Rechnungsprüfer*innen erstatten nach Prüfung des Jahresabschlusses der Kreismit-gliederversammlung Bericht über das Ergebnis.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong><strong>§ 7 Schlussbestimmung</strong></strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Für Sachverhalte, die in der Beitrags- und Kassenordnung nicht geregelt sind, gelten die Satzung des Kreisverbandes, sowie nachfolgend die Regelungen übergeordneter Gliederungen.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Unwirksame Bestimmungen führen nicht zur vollständigen Unwirksamkeit des Regelwerks. Solche Bestimmungen sind im Bedarfsfall durch zulässige Bestimmungen zu ersetzen, welche die offensichtlich gewollte Wirkung entfalten.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong><strong>§ 8 Inkrafttreten</strong></strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Diese Beitrags- und Kassenordnung tritt mit der Beschlussfassung durch die Kreismitglieder-versammlung zum 25.03.2026 in Kraft.</strong></li></ul></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Redaktionelle Änderungen</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 07 Mar 2026 16:20:53 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu Satzung des Kreisverbandes Lübeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN v. 07.06.2011, mit Änderungen v. 03.06.2022, 26.10.2022, 01.07.2023 und 09.03.2024</title>
                        <link>https://kmvhl250326.antragsgruen.de/kmvhl250326/Satzung-des-Kreisverbandes-Lubeck-BUNDNIS-90-DIE-GRUNEN-v-07-06-2011-19279/103666</link>
                        <author>Andreas Schulze</author>
                        <guid>https://kmvhl250326.antragsgruen.de/kmvhl250326/Satzung-des-Kreisverbandes-Lubeck-BUNDNIS-90-DIE-GRUNEN-v-07-06-2011-19279/103666</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_56787_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 302 bis 357:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>Beitragsordnung des Kreisverbandes Lübeck</strong><br><strong>Stand 09.03.2024</strong><br><br>Die Mitglieder des Kreisverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Lübeck zahlen monatliche Mitgliedsbeiträge. Für jedes Mitglied werden, unabhängig der Beitragshöhe, Abgaben an den Bundesverband sowie den Landesverband Schleswig-Holstein von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgeführt. Um die Eigenfinanzierung des Kreisverbandes sicherzustellen, gilt ein Mindestbeitrag. Die Bestimmung des individuellen Mitgliedsbeitrags erfolgt eigenverantwortlich und auf Vertrauensbasis anhand des persönlichen Nettoeinkommens.<br><br>a) Bei Menschen unter 26 Jahren beträgt der monatliche Mitgliedsbeitrag mindestens <strong><span class="underline">3,00 Euro</span></strong>.<br>b) ab 26 Jahren beträgt der monatliche Mitgliedsbeitrag mindestens <strong><span class="underline">8,00 Euro.</span></strong><br>c)<br>ab einem Nettoeinkommen von 1.200,- € mind. 16,- €/Monat<br>ab einem Nettoeinkommen von 1.500,- € mind. 20.- €/Monat<br>ab einem Nettoeinkommen von 1.700,- € mind. 25,- €/Monat<br>ab einem Nettoeinkommen von 1.900,- € mind. 31,- €/Monat<br>ab einem Nettoeinkommen von 2.200,- € mind. 40,- €/Monat<br>ab einem Nettoeinkommen von 2.500,- € mind. 2% vom Nettoeinkommen/Monat<br>d) Mandatsträger*innen leisten Sonderbeiträge. Bei Mitgliedern wird der Sonderbeitrag neben dem satzungsgemäßen Beitrag geleistet. Es wird erwartet, dass die Höhe der Sonderbeiträge mindestens 30% der Aufwandsentschädigungen (Entschädigung für Bürgerschaftsmitglieder inkl. Zulagen wie dem Fraktionsvorsitz, Stadtpräsidentschaft, etc, Ausschussmitglieder inklusive dem Ausschussvorsitz und Aufsichtsrät*innen) beträgt. Eine monatliche Zahlung ist anzustreben. Mandatsträgerinnen, die nicht Mitglied sind, sollen vor Ihrer Wahl auf die Erwartung zur Einhaltung der Beitragsordnung hingewiesen werden. Verdienstausfallentschädigungen sind von der Sonderbeitragsordnung nicht erfasst. Sozialgesetzliche Verpflichtungen zur Abführung der Aufwandsentschädigung an die öffentliche Hand werden auf die Zahlung des Sonderbeitrags angerechnet. Die Zahlung höherer Sonderbeiträge ist gewünscht und steht im Ermessen der Mandatsträger*innen, das sich an folgenden Faktoren orientieren soll:<br><br>– Möglichkeit zur steuerlichen Geltendmachung der Beiträge<br>– Persönliche, familiäre und berufliche Situationen der Mandatsträger*innen<br>– Möglichkeit zur beruflichen Freistellung<br>– Tatsächlicher Aufwand<br><br>e)Die Bestimmungen von Punkt d) sind auch für Fraktionsmitglieder, die keine regelmäßige Aufwandsentschädigung erhalten, anzuwenden.<br><br><strong><span class="underline">Angaben zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen</span></strong><br>1. Die Beiträge sind monatlich, viertel-, oder halbjährlich im Voraus und per Einzugsermächtigung zu entrichten.<br>2. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem ersten gezahlten Mitgliedsbeitrag.<br>3. Bei mehr als einjährigem Beitragsrückstand erlischt die Mitgliedschaft (vgl. §3, Abs.6 der Satzung des KV Lübeck).<br>4. Auf begründeten Antrag kann der Kreisverband den Beitrag ermäßigen oder streichen.<br><br>Die Beitragsordnung wurde von der Jahreshauptversammlung am 23.06.2003 beschlossen und wurde auf der KMV am 01.10.2013 um den Punkt d) und am 09.03.2024 geändert und um Punkt e) ergänzt.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong><strong>Beitrags- und Kassenordnung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Lübeck Stand 28.02.2026</strong><br><strong>§ 1 Kreisverband</strong></strong></p><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Der Kreisverband finanziert sich in aus Mitgliedsbeiträgen, Mandatsträger*innenabgaben, Spenden und der staatlichen Teilfinanzierung für Parteien.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Der Kreisverband darf seine finanziellen Mittel ausschließlich für die den Parteien nach dem Grundgesetz und dem Parteiengesetz, insbesondere § 1 PartG, obliegenden Aufgaben verwenden.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong><strong>§ 2 Buchführung und Haushalt</strong></strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Über alle Einnahmen und Ausgaben des Kreisverbandes ist in ordnungsgemäßer Form Buch zu führen.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Die Kreismitgliederversammlung beschließt auf Grundlage eines Entwurfs des Kreisvorstands einen Haushaltsplan. Die Kreisschatzmeister*in legt überdies eine mittelfristige Finanz-planung vor, aus der die Vermögensentwicklung, insbesondere die Rücklagenentwicklung für Wahlkämpfe des Kreisverbandes, hervorgeht.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Im Rahmen der Beschlüsse der Kreismitgliederversammlung entscheidet der Kreisvorstand über Ausgaben des Kreisverbandes.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Der Kreismitgliederversammlung ist durch die Kreisschatzmeister*in ein finanzieller Rechen-schaftsbericht über das abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Der Kreisverband führt keine Barkasse.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong><strong>§ 3 Mitgliedsbeitrag</strong></strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Der Mitgliedsbeitrag beträgt bundeseinheitlich mindestens 1% des monatlichen Nettoein-kommens.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Jedoch mindestens die jeweils zum 01.01. eines Jahres festgelegte Summe aus einem Euro und der Abgabe, welche der Kreisverband an den Landes- und Bundesverband je Mitglied zahlen muss, aufgerundet auf den nächsten vollen Euro. Über den Betrag ist in geeigneter Weise zu informieren. (Im Jahr 2025 sind dies 8€ pro Monat).</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Für Studierende bis zum vollendeten 30. Lebensjahr, Schüler*innen, Freiwilligen-dienstleistende, Auszubildende, sowie Empfänger*innen von Grundsicherung gilt vereinfacht die Hälfte des regulären Mindestbeitrags (Abs. 2). Der Status ist gegenüber dem Kreisvorstand zu bestätigen.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Beitragsreduzierungen sind möglich. Der Kreisvorstand beschließt nicht öffentlich darüber. Eine Beitragsreduzierung kann grundsätzlich nur für ein Jahr gewährt werden. Die Reduzierung gilt Quartalsgenau. Danach ist eine erneute Beschlussfassung nötig.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich (Januar), halbjährlich (Januar, Juli), vierteljährlich (Januar, April, Juli, Oktober) oder monatlich zu entrichten. Er wird zur Monatsmitte per Lastschrift eingezogen. Er ist unaufgefordert zu entrichten, wenn kein Lastschriftmandat erteilt wurde.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Die Mitgliedschaft ruht, wenn länger als sechs Monate trotz schriftlicher Mahnung mit Fristsetzung von mindestens zwei Wochen keine Mitgliedsbeiträge entrichtet wurden. Das Mitglied ist über das Ruhen der Mitgliedschaft zu benachrichtigen. Während des Ruhens einer Mitgliedschaft hat das Mitglied kein Stimmrecht (§ 10 Abs. 2 S. 2 PartG) und erhält keine Einladungen zu Versammlungen und Veranstaltungen.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong><strong>§ 4 Sonderbeiträge</strong></strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Inhaber*innen eines öffentlichen Wahlamtes (Mandatsträger*innen) in Gremien kommunaler Selbstverwaltung, die ihr Amt auf Vorschlag der Partei erhalten haben, sowie Mitglieder in assoziierten Fraktionen, entrichten einen Sonderbeitrag.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Personen in Gremien (Ausschüssen, Beiräten, Aufsichtsräten etc.) die von der Partei, oder einer mit der Partei assoziierten Fraktion vorgeschlagen oder entsandt wurden, entrichten ebenfalls einen Sonderbeitrag.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Kandidat*innen werden vor Ihrer Wahl auf die Beitrags- und Kassenordnung hingewiesen.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Die Höhe des Sonderbeitrags beträgt einheitlich 30% der erhaltenden Aufwands-entschädigungen und Sitzungsgelder.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Sonderbeiträge sind monatlich/quartalsweise per Lastschriftverfahren, oder Dauerüber-weisung zu entrichten.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Der*die Schatzmeister*in informiert im Rahmen des jährlichen Finanzberichtes parteiintern über die Einhaltung der Mandatsbeitragsregelung (Prozentliste). </strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Eine Reduzierung der Sonderbeiträge aus persönlichen Gründen ist nach einem Gespräch mit der*dem Kreisschatzmeister*in und Beschluss des Kreisvorstandes möglich. Der Kreisvorstand entscheidet nicht öffentlich mit 2/3 Mehrheit. Reduzierungen der Sonderbeiträge können grundsätzlich jeweils für ein Jahr gewährt werden.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Diese Regelung gilt ab der Kommunalwahl 26.03.2026.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong><strong>§ 5 Rechnungsprüfung</strong></strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Der Jahresabschluss ist vor Bericht an die Kreismitgliederversammlung durch zwei Rechnungs-prüfer*innen zu prüfen.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Während des laufenden Geschäftsjahres wird alternierend je ein*e von zwei Rechnungs-prüfer*innen inkl. Stellvertretung, von der Kreismitgliederversammlung, für zwei Jahre gewählt.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Die Rechnungsprüfer*innen dürfen nicht dem Kreisvorstand angehören und auch kein Geschäftsjahr überprüfen, in dem sie selbst als Vorstand tätig waren.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Die Rechnungsprüfer*innen erstatten nach Prüfung des Jahresabschlusses der Kreismit-gliederversammlung Bericht über das Ergebnis.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong><strong>§ 7 Schlussbestimmung</strong></strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Für Sachverhalte, die in der Beitrags- und Kassenordnung nicht geregelt sind, gelten die Satzung des Kreisverbandes, sowie nachfolgend die Regelungen übergeordneter Gliederungen.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Unwirksame Bestimmungen führen nicht zur vollständigen Unwirksamkeit des Regelwerks. Solche Bestimmungen sind im Bedarfsfall durch zulässige Bestimmungen zu ersetzen, welche die offensichtlich gewollte Wirkung entfalten.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong><strong>§ 8 Inkrafttreten</strong></strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Diese Beitrags- und Kassenordnung tritt mit der Beschlussfassung durch die Kreismitglieder-versammlung zum 25.03.2026 in Kraft.</strong></li></ul></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Die Mitteilung über jede einzelne Sitzung einer jeden Mandatsträger:in beim Schatzmeister lässt ein bürokratisches Monster entstehen, das nicht im Verhältnis steht.</p>
<p>Der Passus müsste meiner Meinung nach mit Beschluss der KMV gelten, da die alte Beitragsordnung mit dem Beschluss außer Kraft gesetzt wird, der Punkt Sonderbeiträge aber erst ab 28 gelten würde. Hier entsteht eine 2 Jahreslücke, in denen formal keine Sonderbeiträge zu entrichten wären.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 07 Mar 2026 13:08:32 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S1 zu Satzung des Kreisverbandes Lübeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN v. 07.06.2011, mit Änderungen v. 03.06.2022, 26.10.2022, 01.07.2023 und 09.03.2024</title>
                        <link>https://kmvhl250326.antragsgruen.de/kmvhl250326/Satzung-des-Kreisverbandes-Lubeck-BUNDNIS-90-DIE-GRUNEN-v-07-06-2011-19279/103616</link>
                        <author>Kreisvorstand (dort beschlossen am: 03.03.2026)</author>
                        <guid>https://kmvhl250326.antragsgruen.de/kmvhl250326/Satzung-des-Kreisverbandes-Lubeck-BUNDNIS-90-DIE-GRUNEN-v-07-06-2011-19279/103616</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_56787_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 302 bis 357:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>Beitragsordnung des Kreisverbandes Lübeck</strong><br><strong>Stand 09.03.2024</strong><br><br>Die Mitglieder des Kreisverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Lübeck zahlen monatliche Mitgliedsbeiträge. Für jedes Mitglied werden, unabhängig der Beitragshöhe, Abgaben an den Bundesverband sowie den Landesverband Schleswig-Holstein von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgeführt. Um die Eigenfinanzierung des Kreisverbandes sicherzustellen, gilt ein Mindestbeitrag. Die Bestimmung des individuellen Mitgliedsbeitrags erfolgt eigenverantwortlich und auf Vertrauensbasis anhand des persönlichen Nettoeinkommens.<br><br>a) Bei Menschen unter 26 Jahren beträgt der monatliche Mitgliedsbeitrag mindestens <strong><span class="underline">3,00 Euro</span></strong>.<br>b) ab 26 Jahren beträgt der monatliche Mitgliedsbeitrag mindestens <strong><span class="underline">8,00 Euro.</span></strong><br>c)<br>ab einem Nettoeinkommen von 1.200,- € mind. 16,- €/Monat<br>ab einem Nettoeinkommen von 1.500,- € mind. 20.- €/Monat<br>ab einem Nettoeinkommen von 1.700,- € mind. 25,- €/Monat<br>ab einem Nettoeinkommen von 1.900,- € mind. 31,- €/Monat<br>ab einem Nettoeinkommen von 2.200,- € mind. 40,- €/Monat<br>ab einem Nettoeinkommen von 2.500,- € mind. 2% vom Nettoeinkommen/Monat<br>d) Mandatsträger*innen leisten Sonderbeiträge. Bei Mitgliedern wird der Sonderbeitrag neben dem satzungsgemäßen Beitrag geleistet. Es wird erwartet, dass die Höhe der Sonderbeiträge mindestens 30% der Aufwandsentschädigungen (Entschädigung für Bürgerschaftsmitglieder inkl. Zulagen wie dem Fraktionsvorsitz, Stadtpräsidentschaft, etc, Ausschussmitglieder inklusive dem Ausschussvorsitz und Aufsichtsrät*innen) beträgt. Eine monatliche Zahlung ist anzustreben. Mandatsträgerinnen, die nicht Mitglied sind, sollen vor Ihrer Wahl auf die Erwartung zur Einhaltung der Beitragsordnung hingewiesen werden. Verdienstausfallentschädigungen sind von der Sonderbeitragsordnung nicht erfasst. Sozialgesetzliche Verpflichtungen zur Abführung der Aufwandsentschädigung an die öffentliche Hand werden auf die Zahlung des Sonderbeitrags angerechnet. Die Zahlung höherer Sonderbeiträge ist gewünscht und steht im Ermessen der Mandatsträger*innen, das sich an folgenden Faktoren orientieren soll:<br><br>– Möglichkeit zur steuerlichen Geltendmachung der Beiträge<br>– Persönliche, familiäre und berufliche Situationen der Mandatsträger*innen<br>– Möglichkeit zur beruflichen Freistellung<br>– Tatsächlicher Aufwand<br><br>e)Die Bestimmungen von Punkt d) sind auch für Fraktionsmitglieder, die keine regelmäßige Aufwandsentschädigung erhalten, anzuwenden.<br><br><strong><span class="underline">Angaben zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen</span></strong><br>1. Die Beiträge sind monatlich, viertel-, oder halbjährlich im Voraus und per Einzugsermächtigung zu entrichten.<br>2. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem ersten gezahlten Mitgliedsbeitrag.<br>3. Bei mehr als einjährigem Beitragsrückstand erlischt die Mitgliedschaft (vgl. §3, Abs.6 der Satzung des KV Lübeck).<br>4. Auf begründeten Antrag kann der Kreisverband den Beitrag ermäßigen oder streichen.<br><br>Die Beitragsordnung wurde von der Jahreshauptversammlung am 23.06.2003 beschlossen und wurde auf der KMV am 01.10.2013 um den Punkt d) und am 09.03.2024 geändert und um Punkt e) ergänzt.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong><strong>Beitrags- und Kassenordnung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Lübeck Stand 28.02.2026</strong><br><strong>§ 1 Kreisverband</strong></strong></p><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Der Kreisverband finanziert sich in aus Mitgliedsbeiträgen, Mandatsträger*innenabgaben, Spenden und der staatlichen Teilfinanzierung für Parteien.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Der Kreisverband darf seine finanziellen Mittel ausschließlich für die den Parteien nach dem Grundgesetz und dem Parteiengesetz, insbesondere § 1 PartG, obliegenden Aufgaben verwenden.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong><strong>§ 2 Buchführung und Haushalt</strong></strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Über alle Einnahmen und Ausgaben des Kreisverbandes ist in ordnungsgemäßer Form Buch zu führen.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Die Kreismitgliederversammlung beschließt auf Grundlage eines Entwurfs des Kreisvorstands einen Haushaltsplan. Die Kreisschatzmeister*in legt überdies eine mittelfristige Finanz-planung vor, aus der die Vermögensentwicklung, insbesondere die Rücklagenentwicklung für Wahlkämpfe des Kreisverbandes, hervorgeht.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Im Rahmen der Beschlüsse der Kreismitgliederversammlung entscheidet der Kreisvorstand über Ausgaben des Kreisverbandes.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Der Kreismitgliederversammlung ist durch die Kreisschatzmeister*in ein finanzieller Rechen-schaftsbericht über das abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Der Kreisverband führt keine Barkasse.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong><strong>§ 3 Mitgliedsbeitrag</strong></strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Der Mitgliedsbeitrag beträgt bundeseinheitlich mindestens 1% des monatlichen Nettoein-kommens.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Jedoch mindestens die jeweils zum 01.01. eines Jahres festgelegte Summe aus einem Euro und der Abgabe, welche der Kreisverband an den Landes- und Bundesverband je Mitglied zahlen muss, aufgerundet auf den nächsten vollen Euro. Über den Betrag ist in geeigneter Weise zu informieren. (Im Jahr 2025 sind dies 8€ pro Monat).</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Für Studierende bis zum vollendeten 30. Lebensjahr, Schüler*innen, Freiwilligen-dienstleistende, Auszubildende, sowie Empfänger*innen von Grundsicherung gilt vereinfacht die Hälfte des regulären Mindestbeitrags (Abs. 2). Der Status ist gegenüber dem Kreisvorstand zu bestätigen.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Beitragsreduzierungen sind möglich. Der Kreisvorstand beschließt nicht öffentlich darüber. Eine Beitragsreduzierung kann grundsätzlich nur für ein Jahr gewährt werden. Die Reduzierung gilt Quartalsgenau. Danach ist eine erneute Beschlussfassung nötig.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich (Januar), halbjährlich (Januar, Juli), vierteljährlich (Januar, April, Juli, Oktober) oder monatlich zu entrichten. Er wird zur Monatsmitte per Lastschrift eingezogen. Er ist unaufgefordert zu entrichten, wenn kein Lastschriftmandat erteilt wurde.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Die Mitgliedschaft ruht, wenn länger als sechs Monate trotz schriftlicher Mahnung mit Fristsetzung von mindestens zwei Wochen keine Mitgliedsbeiträge entrichtet wurden. Das Mitglied ist über das Ruhen der Mitgliedschaft zu benachrichtigen. Während des Ruhens einer Mitgliedschaft hat das Mitglied kein Stimmrecht (§ 10 Abs. 2 S. 2 PartG) und erhält keine Einladungen zu Versammlungen und Veranstaltungen.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong><strong>§ 4 Sonderbeiträge</strong></strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Inhaber*innen eines öffentlichen Wahlamtes (Mandatsträger*innen) in Gremien kommunaler Selbstverwaltung, die ihr Amt auf Vorschlag der Partei erhalten haben, sowie Mitglieder in assoziierten Fraktionen, entrichten einen Sonderbeitrag.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Personen in Gremien (Ausschüssen, Beiräten, Aufsichtsräten etc.) die von der Partei, oder einer mit der Partei assoziierten Fraktion vorgeschlagen oder entsandt wurden, entrichten ebenfalls einen Sonderbeitrag.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Kandidat*innen werden vor Ihrer Wahl auf die Beitrags- und Kassenordnung hingewiesen.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Die Höhe des Sonderbeitrags beträgt einheitlich 30% der erhaltenden Aufwands-entschädigungen und Sitzungsgelder.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Sonderbeiträge sind monatlich/quartalsweise per Lastschriftverfahren, oder Dauerüber-weisung zu entrichten.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Der*die Schatzmeister*in informiert im Rahmen des jährlichen Finanzberichtes parteiintern über die Einhaltung der Mandatsbeitragsregelung (Prozentliste). Hierfür teilen die Mandatierten und entsandten Personen dem*der Schatzmeister*in die Summe der tatsächlich erhaltenen Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder, Vergütungen etc. mit.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Eine Reduzierung der Sonderbeiträge aus persönlichen Gründen ist nach einem Gespräch mit der*dem Kreisschatzmeister*in und Beschluss des Kreisvorstandes möglich. Der Kreisvorstand entscheidet nicht öffentlich mit 2/3 Mehrheit. Reduzierungen der Sonderbeiträge können grundsätzlich jeweils für ein Jahr gewährt werden.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Diese Regelung gilt ab der Kommunalwahl 2028.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong><strong>§ 5 Rechnungsprüfung</strong></strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Der Jahresabschluss ist vor Bericht an die Kreismitgliederversammlung durch zwei Rechnungs-prüfer*innen zu prüfen.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Während des laufenden Geschäftsjahres wird alternierend je ein*e von zwei Rechnungs-prüfer*innen inkl. Stellvertretung, von der Kreismitgliederversammlung, für zwei Jahre gewählt.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Die Rechnungsprüfer*innen dürfen nicht dem Kreisvorstand angehören und auch kein Geschäftsjahr überprüfen, in dem sie selbst als Vorstand tätig waren.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Die Rechnungsprüfer*innen erstatten nach Prüfung des Jahresabschlusses der Kreismit-gliederversammlung Bericht über das Ergebnis.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong><strong>§ 7 Schlussbestimmung</strong></strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Für Sachverhalte, die in der Beitrags- und Kassenordnung nicht geregelt sind, gelten die Satzung des Kreisverbandes, sowie nachfolgend die Regelungen übergeordneter Gliederungen.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Unwirksame Bestimmungen führen nicht zur vollständigen Unwirksamkeit des Regelwerks. Solche Bestimmungen sind im Bedarfsfall durch zulässige Bestimmungen zu ersetzen, welche die offensichtlich gewollte Wirkung entfalten.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong><strong>§ 8 Inkrafttreten</strong></strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Diese Beitrags- und Kassenordnung tritt mit der Beschlussfassung durch die Kreismitglieder-versammlung zum 25.03.2026 in Kraft.</strong></li></ul></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Die Begründung erfolgt mündlich.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 06 Mar 2026 14:25:00 +0100</pubDate>
                    </item></channel></rss>